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Vermögensauseinandersetzungen

z.B. des gemeinsamen Familienheimes:

Unabhängig vom Güterstand sowie etwaigen Zugewinnausgleichsansprüchen bestehen oft auch Ansprüche in Bezug auf gemeinsame Vermögenswerte. In erster Linie ist dabei an die gemeinsame Immobilie zu denken, also bei Miteigentum beider Ehegatten und meist auch Darlehensverbindlichkeiten beider Ehegatten diesbezüglich. Daneben bestehen oft gemeinsame Spar- und Wertpapierkonten oder gar Unternehmensbeteiligungen.

Nachfolgende Regelungspunkte können sich u.a. ergeben:




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