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Vermögensauseinandersetzungen
z.B. des gemeinsamen Familienheimes:
Unabhängig vom Güterstand sowie etwaigen Zugewinnausgleichsansprüchen bestehen oft auch Ansprüche in Bezug auf gemeinsame Vermögenswerte. In erster Linie ist dabei an die gemeinsame Immobilie zu denken, also bei Miteigentum beider Ehegatten und meist auch Darlehensverbindlichkeiten beider Ehegatten diesbezüglich. Daneben bestehen oft gemeinsame Spar- und Wertpapierkonten oder gar Unternehmensbeteiligungen.
Nachfolgende Regelungspunkte können sich u.a. ergeben:
- Auseinandersetzung bei Miteigentum
- Auseinandersetzung von Ehegatteninnengesellschaften
- Rückführung und Übernahme der auf der gemeinsamen Immobilie lastenden Verbindlichkeiten
- Haftung für weitere Verbindlichkeiten eines Ehegatten?
- Nutzung der im gemeinsamen oder im Alleineigentum eines Ehegatten stehenden Immobilie
- Rückabwicklung von Zuwendungen (sog. unbenannte Zuwendungen) durch einen Ehegatten oder die Schwiegereltern während der Ehe
- Aufteilung von Bankkonten, Sparbücher und sonstigen Vermögenswerten
- Differenzierung Hausrat und sonstiges Vermögen
Rechtsanwältin Anja Heyl | Kalvarienberg 6 (Pfarrplatz) | 94315 Straubing
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