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Ehevertrag

Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung

Zu einer Trennung und Scheidung gehört meist auch die Regelung der Vermögenswerte im Rahmen des Zugewinnausgleichs, die Vermögensauseinandersetzung bzgl. des gemeinsamen Familienheims, die Übertragung von Rentenpunkten im Versorgungsausgleich oder die Klärung von Unterhaltszahlungen an den Ehepartner und die Kinder.

Wünschenswert wäre es, auch aus Kostengründen, eine einvernehmliche und verlässliche Lösung für alle Beteiligten zu erarbeiten. Das Instrument, mit dem bei Trennung und Scheidung alle nicht direkt und zwingend zur Scheidung gehörenden Sachverhalte geregelt werden können, ist die sog. Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung. Damit wird bei notarieller Regelung im Vorfeld das gerichtliche Scheidungsverfahren vereinfacht und es können individuelle , flexible Regelungen getroffen werden.

Regelungsinhalt einer Scheidungsfolgenvereinbarung kann sein:

Sehr viele Ehepaare sind bemüht, Regelungen für die Zeit der Trennung und nach der Scheidung einvernehmlich zu regeln. Oft gelingt es mit Gesprächen mit beiden Ehegatten unter Beteiligung der Familienanwälte eine gütliche Einigung zu erzielen und damit den Weg frei zu machen für ein vereinfachtes Scheidungsverfahren.

Auch bereits vor Eheschließung kann sich ein Ehevertrag empfehlen, insbesondere wenn:




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