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Scheidung

Ein Ehescheidungsantrag kann erst nach Ablauf des sog. Trennungsjahres bei Gericht gestellt werden.

Innerhalb dieser Trennungszeit sind in der Regel nur vorläufige Regelungen möglich, weil der Gesetzgeber die Wiederaufnahme der ehelichen Lebensgemeinschaft und Versöhnungsversuche ermöglichen möchte. Selbstverständlich können die Ehegatten aber in dieser Zeit bereits einvernehmlich ein vollumfängliche Regelung treffen (siehe Unterpunkt Ehevertrag/Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung).









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